Regeln fürs Grillen auf Balkon und Bepflanzen auf dem Balkon
Geschrieben von
mupsi vor 762 Tage |
Unterhaltung
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Grundsätzlich ist das Grillen auf Balkon oder Terrasse erlaubt. Doch dies gilt nicht, wenn das Grillen im Mietvertrag ausdrücklich verboten ist. Wer dies nicht beachtet und ignoriert, kann auch eine Kündigung bekommen. Falls im Mietvertrag darüber nichts genaues steht kann man auf dem Balkon grillen, aber auch nicht jeder Grill kann für den Balkon genutzt werden, denn wenn Rauch oder Ruß übermäßig in Nachbarwohnungen dringt, ist grillen am Balkon auch verboten. Dies könnte als Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz gewertet und mit einer Geldbuße bestraft werden. Man kann zum Beispiel mit einem Elektrogrill einiger Ärger vermieden. Das Grillen auf dem Balkon ist ein häufiger Streitpunkt vor Gerichten.


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761 Tage vor