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Folterdrohungen, auch wenn damit Leben gerettet werde sollen, sind rechtswidrig. Dieses Urteil hat den Rechtsfrieden gefördert, ohne wenn und aber.
Mit der Gewaltandrohung gegen Gäfgen wegen der Kindesentführung habe Deutschland gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Der Fall Magnus Gäfgen wird dennoch nicht neu aufgerollt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) befand, dass der Prozess fair abgelaufen sei...
Gäfgen-Urteil: Bei allem was Recht ist - Folter nicht
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Ma$e vor 720 Tage |
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