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Drogenbeauftragte : Hartz IV: Alkohol und Tabak sind Grundbedarf - Deutschland

Geschrieben von mupsi vor 621 Tage | Nachrichten
http://www.noows.de — Was gehört zum Grundbedarf eines Menschen, sind es Alkohol und Tabak? Die Drogenbeauftragten der Bundesregierung sagen "ja". Es gehört zu den Genussmittel und die sind ein Grundbedarf. Aus diesem Grund müssten diese Güter auf den Hartz IV-Empfängern gewährt werden...
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Tags: alkohol taback hartz iv empfänger grundbedarf genussmittel bundesregierung drogenbeauftragte All


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